top of page

AGB
 

Rücktritt durch den Vertragspartner

 

Stornogebühr

 

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

 

Außerhalb des im § 5.5 (Österreichisches Hotelreglment AGBH 2006festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: ​

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;

- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;

- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis. ​

- bis 3 Monate: keine Stornogebühren

 

- 3 Monate bis 1 Monat: 40%

- 1 Monat bis 1 Woche: 70%

- In der letzten Woche: 90% ​

 

Behinderungen der Anreise

 

Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extre- mer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. ​

 

Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglments AGBH 2006 (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006, Fassung vom 15.11.2006)

 

Covid 19 Sollte es aufgrund der Pandemie zu einem behördlichen Verbot der Vermietung kommen, so erhalten sie natürlich den bereits bezahlten Betrag zur Gänze zurück.

 

Gerichtsstand: Spittal/Drau

Contact
bottom of page